Corona ist überstanden, die Vogelgrippe leider noch nicht. Das Berichtsjahr 2022 war erneut geprägt durch den Ausbruch der Vogelgrippe, verursacht durch den Virus H5N1 und die dadurch verursachten Probleme für uns Rassegeflügelzüchter. Diesmal kam es auch zu Ausbrüchen während oder kurz nach Geflügelausstellungen, mit den entsprechenden Folgen für die daran teilnehmenden Aussteller. Es kam zu Keulungen von Tierbeständen in den Landkreisen Weimar, Gotha und Jena. Der Föderalismus war diesmal auf unserer Seite und so konnten kleinere Ausstellungen bis in den Dezember durchgeführt werden. Reine Taubenschauen waren fast immer möglich. Die sich anbahnende Zulassung einer Impfung gegen Vogelgrippe kann nicht als Allheilmittel angesehen werden, da ein 100% iger Schutz nicht erreicht werden kann, da leider wie bei der Grippe beim Menschen, immer wieder zu Mutationen kommen kann und ein Impfschutz dann nicht mehr komplett besteht. Wir werden also mit den Risiken, verursacht durch die Vogelgrippe, weiterhin leben müssen. Da bei Tauben der Vogelgrippevirus zwar vorhanden sein kann, aber die Tiere nicht erkranken und die Viren sich bei Tauben nicht vermehren spielen Tauben epidemiologisch keine Rolle. Dadurch können reine Taubenausstellungen auch überregional (siehe Leipzig und Hannover) weiterhin stattfinden. Auch regionale Lokalschauen sollten bei entsprechender Seuchenlage möglich sein.

Die jetzt angeregte viriologische Untersuchung von Geflügel vor Ausstellungen hat mehrere Nachteile, die Untersuchung kostet Geld (wobei 38 € nicht ausreichen werden) und wird das Virus dabei festgestellt, wird der Bestand gekeult.

Eine positive Meldung gibt es für die Taubenzüchter zum Thema Jungtaubenkrankheit. Der neue Taubenimpfstoff gegen Paramyxoviren und Rotaviren hat in der letzten Saison zu sehr guten Ergebnissen geführt und es ist hoffentlich mit diesem Impfstoff das Problem der Jungtaubenkrankheit bei Tauben erst mal vom Tisch. Zum Thema Tierschutz gibt es nach wie vor Baustellen, unsere „hausgemachten“ sind die Übertypisierungen bei einigen Rassen, auch auf unserer Landesverbandsschau waren einige Rassen betroffen. Besonders die Haubenhühner haben mit der Sichtfreiheit Probleme. Das Putzen der Hauben bei Haubenhühnern ist durch beschneiden der Federn gestattet, auch das von außen nicht sichtbare putzen von Hauben, Haubenfutter und Nelken bei Tauben ist erlaubt. Einige Taubenrassen haben auch mit dem Merkmal mangelnder Sichtfreiheit zu kämpfen (Strasser, Modena). Unser Rassegeflügel sind keine Wildtiere und sie brauchen deshalb keine Rückzugsmöglichkeiten im Ausstellungskäfig, wie von einigen „Tierschützern“ gefordert. Der Streit über Tierwohl sollte nicht auf emotionaler Basis (PETA), sondern auf wissenschaftlicher Basis durchgeführt werden. Wenn wir uns schon einen „Wissenschaftlichen Geflügelhof „ leisten, dann muss er uns auf diesem Gebiet mehr unterstützen. Trotzdem sind die Ausstellungsleitungen gut beraten wenn sie an den Rückseiten Papierabspannungen anbringen, damit sich die Tiere besser präsentieren können. Das gleiche gilt für die seitliche Abdeckung an den Endkäfigen in den Käfigreihen.

2022 konnte wieder die Jahrestagung des Beirates für Tier- und Artenschutz in Bad Sassendorf im Haus Düsse stattfinden. Der WGH stellte dort sein Projekt zur Legeleistungserfassung bei Rassehühnern vor, dabei wurden zum Teil erhebliche Unterschreitungen unserer Standardvorgaben für die Legeleistung festgestellt. Beim Eigewicht wurden die Standardvorgaben weitestgehend eingehalten.

Auch die Problematik der Übertypisierung bei unserem Rassegeflügel spielte wieder eine Rolle. An dieser Stelle eine Zusammenfassung der Merkmale und Rassen die besprochen wurden. Schlitzaugen bei Emdener und Touluser Gänsen und bei Deutschen Pekingenten, fehlende Sichtfreiheit bei Paduanern, Sultanhühnern und Antwerbner Bartzwergen, Chabohähne mit extrem großen und langem Vorkamm der über die Schnabelspitze hinausragt, fehlende Sichtfreiheit bei Schmalkaldener Mohrenköpfen, Strassern und Carriern, überlange Schwingen bei Altdeutschen Kröpfern. Ausdrücklich nicht an diese Stelle gehören Kahlstellen im Kropfgefieder bei Kropftauben. In Österreich wollte ein Amtstierarzt eine Ausstellungsleitung zu einer Bußgeldzahlung nötigen, für ausgestellte Kröpfer mit Lücken im Kropfgefieder. Bei eventuell auftretenden Rechtsstreitigkeiten ist Thomas Müller,( im VZV Beisitzer für Recht und Tierschutz ) ein sachkundiger Ansprechpartner, er ist Anwalt und züchtet selbst Zwerghühner. Die an dieser Stelle angesprochenen Probleme sind nicht neu, aber immer noch nicht gelöst, besonders die Sondervereine der hier angesprochenen Rassen müssen aktiv werden und mehr Aufklärungsarbeit bei ihren Mitgliedern leisten. Auch die Zuchttierbestandserfassung wurde im Jahre 2022 weiter durchgeführt. Bei Vogelgrippeausbrüchen könnte die Auflistung seltener Rassen mit einem hohen genetischen Wert, bei der Verschonung bei einer Keulung von Bedeutung sein. Vielen Dank an Hans-Jürgen Vockenberg für die dabei geleistete Arbeit.

Für die nächste Zukunft gilt, optimistisch bleiben und wir sollten alle an einem Strang

ziehen. Die Rassegeflügelzucht wird weiter bestehen und Ausstellungen werden weiterhin stattfinden.

Bleibt gesund und optimistisch

Klaus Roth

Zuchtwart für Tauben und Tierschutzbeauftragter

Am Grenzrasen 2a,
99734 Nordhausen
Tel. 03631/902786
Fax: 03631/902794
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

© 2016-2024 rassegeflugel-th.de

Landesverband der Rassegeflügelzüchter Thüringens  e.V.

1. Vorsitzender: Thomas Stötzer
Bernauer Straße 11, 99091 Erfurt-Gispersleben,
Tel.: 03 61 / 6 53 44 25

inhaltlich verantwortlich: Thomas Stötzer und Martin Backert
technische Umsetzung: Irina Reinke