Auf der Homepage des BDRG sind Musterschreiben für Ausnahmeanträge von der Stallpflicht sowie ein Merkblatt für Schutzmaßnahmen in Kleinhaltungen veröffentlicht.
Wir bitten alle Groß und Wassergeflügelzüchter, die nicht auf stallen können ihre Tiere nicht zu schlachten oder ihre Zucht aufzugeben, sondern schriftlich (nicht telefonisch) eine Ausnahme von der Stallpflicht bei ihrem örtlichen Veterinäramt zu stellen. Vorlagen für die Beantragung der Ausnahme finden Sie auf der Homepage des BDRG. Der Antrag sollte individuell mit Betriebsnummer gestellt werden. Ziertauben müssen nicht aufgestallt werden es wird aber dazu geraten.
Bitte geben Sie uns Rückmeldung ob Genehmigungen stattfinden. Schriftliche Ablehnung der Veterinärämter senden Sie mir bitte zu.
Weiterhin ist auf der Homepage des BDRG das Merkblatt „Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen“ des Friedrich-Löffler-Institutes zu finden.
Alle Informationen Rund um die Vogelgrippe finden Sie auf der Homepage des BDRG