Am 22.11.2016 fand eine Sitzung des Zentralen Krisenstab Tierseuchen unter Leitung des Staatssekretärs Dr. Aeikens statt.
Neben den Vertretern der Ministerien der Länder, des Bundes und des FLI waren auch Vertreter des Deutschen Bauernverbandes, der Deutschen Geflügelwirtschaft, des Bundesverbandes ökologischer Lebensmittelwirtschaft und des BDRG eingeladen.
In seinem Lagebericht berichtete das FLI von Wildvogelfunden in 11 Bundesländern mit Tendenz zur Ausbreitung. Betroffen sind vor allem Wildenten, seltener Möwen und andere Wasservögel, aber auch Aasfresser, wie Rabenkrähen und Bussarde.
Es gibt aktuell 7 Ausbrüche bei gehaltenem Geflügel mit H5N8. Fünf Ausbrüche davon in Mecklenburg-Vorpommern und Zwei in Schleswig-Holstein, die meisten in Kleinhaltungen. Zum Glück hat sich der Verdacht bei Tauben nicht bestätigt. Die Verdachtsfälle bei Tauben wurden im FLI negativ getestet. Auf meine Anfrage, hat das FLI bestätigt, dass Tauben bei der Verbreitung der Vogelgrippe nach derzeitigen Erkenntnissen keine Rolle spielen. Ergänzende Berichte zum Seuchengeschehen und den entsprechenden Maßnahmen gab es aus den Ländern.
In der Aussprache über einen Verordnungsentwurf für eine bundesweite Aufstallung gab es eine sehr intensive Diskussion. Ich konnte die Argumente unseres Verbandes gegen eine bundesweite Aufstallung vorbringen. Die wichtigsten Punkte war die Problematik, dass viele unserer Zuchten, besonders im Bereich des Zier-, Groß- und Wassergeflügels nicht aufgestallt werden können und ein Ausstieg bei einer risikoorientierten Aufstallung durch die Länder in vielen Regionen rascher vollzogen werden kann.
Eine Mehrheit der Länder hat sich aus unterschiedlichen Gründen gegen eine bundesweite und Beibehaltung der risikoorientierten Aufstallung ausgesprochen. Die weitere Entwicklung ist aber sicher von der Ausbreitung der Seuche abhängig. Es hat sich gezeigt, dass unsere Bemühungen der letzten Jahre zumindest kleine Fortschritte gebracht haben. So war im Entwurf des BMEL für eine bundesweite Stallpflicht vorgesehen, dass für Betriebe, die aus technischen Gründen nicht aufstallen können, wie z.B. viele Rassegeflügelzüchter, eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden soll.
Die in den letzten Tagen beschlossenen Biosicherheitsmaßnahmen werden für die Bekämpfung der Seuche als sehr wichtig angesehen. Wir werden diese daher in einem Newsletter verschicken und auf unsere Homepage stellen.
Zum Schluss meiner Ausführungen, habe ich die Ministerien der Länder gebeten in Gebieten mit Aufstallung bei Rassegeflügelzuchten, die nicht aufstallen können, die notwendigen Ausnahmen zu ermöglichen.
Weitere Details finden Sie auf der Homepage des BDRG