Wie bereits in unseren Veröffentlichungen der letzten Wochen, möchten wir hiermit nochmals deutlich machen wie der BDRG in den letzten Wochen seit Ausbruch der Vogelgrippe H5N8 tätig geworden ist.

Zunächst ist es so, dass die Kommunikation seitens des BDRG stets durch fachliche Hintergründe in veterinärtechnischer Sicht durch Dr. Michael Götz und in Rechtsangelegenheiten durch Rechtsanwalt (ReA) Horst Schevel.  

In den Telefonkonferenzen des Ministeriums und auch in vielen weiteren ungezählten Telefonaten haben wir stets unsere Sicht und unseren Standpunkt vertreten. Die Gespräche mit den Behörden werden sowohl vom Tierschutzbeauftragten, als auch vom den Präsidiumsmitgliedern geführt. Ein Gespräch unseres Verbandes mit dem Bundesminister soll Anfang des nächsten Jahres stattfinden.  

Im Zuge der Aufstallungsanordnung wurden durch den BDRG die Formulare zu Ausnahmegenehmigungen erstellt und leicht auf der bekannten Internetseite verfügbar gemacht. Den möglichen Klageweg haben wir in den einzelnen Fällen geprüft und mit unseren Rechtsberatern besprochen. Es ist festzustellen, dass es keine Aussicht auf Erfolg verspricht, gegen die Aufstallung zu klagen, wenn sich der Züchter in einem Beobachtungsgebiet bzw. Risikogebiet befindet. Aktuell wurde die Ausnahme allerdings auch Züchtern in freien Gebieten verwehrt, wobei hier auch von unserer Seite nach Prüfung der Umstände und schriftlichem Vorliegen aller Dokumente der Rechtsweg beschritten werden soll. Hier kann es uns gelingen, die so notwendigen Präzedenzfälle zu schaffen, die bei weiteren Gesprächen oder Klagen herangezogen werden können.    

In Gesprächen mit dem Friedrich Löffler Institut (FLI) haben wir deutlich die Probleme der Umsetzung der Aufstallung als auch das Problem der falsch beprobten Tauben und der daraus resultierenden Entscheidung zu den Tauben angeführt. Hierzu wurde mit dem FLI vereinbart die Fragen die den Landes- und Fachverbänden unter den Nägeln brennen, auf unkomplizierte Weise zu senden. Es wird dann in Zusammenarbeit mit dem WGH, dem Bundesministerium und dem FLI eine Veröffentlichung mit den wichtigsten Fragen (FAQ) geben, die dann auch ständig erweitert werden kann. Zudem werden wir in einer Handreichung auch Zuchtfreunden ohne Internet diese Informationen zukommen zu lassen.     

Gerade die föderalistische Gestaltung der einzelnen Veterinärämter macht es uns als bundesweit agierendem Verband schwierig allen Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunden die speziellen Situationen und Entscheidungen schnell und klar zu präsentieren. Hier sind wir in erster Linie auf die Informationen der Landesverbände angewiesen, da diese über den jeweiligen Landestierarzt am ehesten den Kontakt haben und schnell wissen, was bezüglich von Aufstallungen und Ausstellungen bzw. deren Verboten entschieden wird oder wurde. Zudem ist es wichtig die nötigen Unterlagen und eventuellen Ablehnungen von Ausnahmen schriftlich zur Prüfung zu erhalten, was von den einzelnen Landesverbänden geleistet werden muss, sodass wir in Gesprächen die Vergabepraxis kritisch hinterfragen als auch Einzelklagen führen können. Die so oft erwähnte fehlende Lobby unseres Verbandes kann so nicht hingenommen werden. Wichtige Mitteilungen und Informationen werden über einen professionellen Presseverteiler an alle Zeitungen und Medien sowohl Offline als auch Online weitergegeben. Als zentrale Anlaufstelle kann hier auch unser WGH aufgeführt werden, der durch die fachkundigen Aussagen des wissenschaftlichen Personals auch für Gehör sorgt. Die Termine bei Ministerien und Forschungsanstalten werden stets durch uns wahrgenommen und wir haben durch unsere sachlichen Argumente auch ohne Krisensituationen bei allen für uns zuständigen Stellen unsere Ansprechpartner auf Augenhöhe. Die Terminfindung in der aktuellen Situation wurde sofort gesucht und wie bereits erwähnt sind wir in wichtigen Konferenzen und Krisenstäben auch mit Sitz und Stimme vertreten. Hier kann und muss auch erwähnt werden, dass auch seitens der Wirtschaftsgeflügelzucht unsere Argumente gehört und beachtet werden. Die bisher nicht umgesetzte bundesweite Stallpflicht ist sicherlich nur ein schwacher Trost aber unser Einfluss hat hier auch einige hohe Entscheidungsträger zum Umdenken bewogen.

Zudem wurde ein Beirat für Seuchen gebildet, dem folgende Mitglieder angehören:

  1. Dr. Martin Linde; Tierarzt
  2. Dr. Markus Freick; Tierarzt
  3. Peter Jahn; Journalist
  4. Dr. Ralf Dürrwald; Virologe
  5. Frau Dr. Heenemann; Virologin
  6. Christoph Günzel; Präsident des BDRG
  7. Dr. Michael Götz; Beauftragter für Tier- und Artenschutz im BDRG

Dieser wird unverzüglich seine Arbeit aufnehmen und zu den entsprechenden Anregungen aus der Züchterschaft und des BDRG weiter forcieren. Entsprechende Ergebnisse werden dann veröffentlicht.

Es ist wichtig noch mehr Transparenz in unsere Anstrengungen und Bemühungen für unsere gemeinsame Sache zu bringen. Anfang des Jahres werden wir ein Konzept für die Maßnahmen vorstellen, damit wir solch heftige Auflagen und Ausstellungsverbote nicht mehr bekommen. Hierbei sind wir auf die Zusammenarbeit mit den Landes- und Fachverbänden angewiesen.    

Gerne wollen wir mit Ihnen zum Wohle der gemeinsamen Rassegeflügelzucht als Bewahrung von Kulturerbe und sinnvolle Freizeitbeschäftigung alles für den Erhalt tun.  

Alle Informationen Rund um die Vogelgrippe finden Sie auf der Homepage des BDRG




Steffen Kraus

Beauftragter für
Öffentlichkeitsarbeit im BDRG

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